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WEICHE & HARTE FAKTOREN FÜR EINE VOB-KÜNDIGUNG

Im bereits genannten Praxis-Beispiel zeigt sich, dass es weniger die „harten“ Kündigungsgründe der VOB sind, die letztlich zu massiv gestörten und gekündigten Bauvorhaben führen. Oft sind es „weiche Faktoren“, die über das Wohl oder Wehe des ungestörten Erfolgs eines Bauvorhabens entscheiden. Im folgenden listen wir typische Gründe auf.

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"WEICHE" FAKTOREN FÜR KÜNDIGUNGEN VON BAUVERTRÄGEN AUS DER PRAXIS:

  •  Fehlende Qualifikation
  •  Fehlende Erfahrung
  •  Mangelnde Kommunikation
  • Ungenügende Problemlösungskompetenz auf beiden Seiten
  • Unproduktives und kleinteiliges Gerangel um Verantwortlichkeiten
  • Fehlinterpretation von „VOB-Schreiben“ als „Kriegserklärung“ – Unkenntnis der eigentlichen Schutzfunktionen der VOB für alle Beteiligten
  • Unfähigkeit, Fehler einzugestehen und die erforderlichen Maßnahmen zu akzeptieren
  • Bestreben, eigene Fehler zu vertuschen und dem jeweils anderen anzulasten
  • Angst vor Konsequenzen, Agieren im rein persönlichen Interesse
  • Verfolgung rein wirtschaftlicher Interessen
  • Machtausübung einer vermeintlich finanziell und/oder ressourcenbezogen überlegenen Partei

"HARTE" FAKTOREN FÜR KÜNDIGUNGEN VON BAUVERTRÄGEN AUS DER PRAXIS:

  • Mangelhafte Planung und Mitwirkung

 

  • Nicht oder schlecht definiertes Bausoll

 

  • Mangelnde Ressourcen

 

  •  Mangelhafte Ausführung

 

  • Bauzeitenverzögerung

 

  • Zahlungsverzug