PRAXISBEISPIEL - HARTE UND WEICHE FAKTOREN FÜR EINE KÜNDIGUNG

WENN MANGELNDE KOMMUNIKATION ZUR ESKALATION FÜHRT !

Als Experten für die gesamte Dach- und Fassadentechnik ist OVER DACH spezialisiert auf das Management von Bauablaufstörungen. In der Praxis haben wir daher schon viele Fälle übernommen, bei denen zuvor vermeidbare Fehler zur VOB-Kündigung geführt hatten. In solchen Situationen vermitteln wir zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer und sorgen dafür, dass die Auswirkungen eines gestörten Bauablaufs auf das Nötigste reduziert werden. Das folgende, anonymisierte Beispiel ist ein typischer Streitfall aus der Praxis.

 

DER FALL: ZUSATZLEISTUNGEN NICHT GEPLANT, BAUSOLL NICHT KLAR DEFINIERT

Der Auftraggeber verhandelt mit dem Auftragnehmer den Hauptauftrag. Im Rahmen der Verhandlung werden Zusatzleistungen besprochen, die zuvor anderen Gewerken zugeordnet waren. Es wird festgehalten, dass die Planung noch nicht „final sei“, aber sehr sensibel damit umgegangen werden müsse.

Der Auftrag wird inklusive der Zusatzleistungen erteilt und die Ausführung beginnt. Der Auftragnehmer stellt zu Beginn der Arbeiten fest, dass das Material, das der Auftraggeber vorgesehen hat, nicht die zur Ausführung erforderlichen Eigenschaften hat. Er organisiert im Interesse des Auftraggebers und im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten geeignetes Ersatzmaterial, wird letztlich aber wegen verlängerter Beschaffungszeiten durch den Auftraggeber in Verzug gesetzt. Dieser erkennt nicht, dass es technisch erforderlich war, Ersatzmaterial zu bestellen. Entsprechend hält er sowohl eine Bauzeitenverlängerung, als auch den Mehraufwand und die dadurch letzten Endes entstehenden Mehrkosten für nicht gerechtfertigt.

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In der Folge verzögert sich auch der Beginn der Ausführung mit den Zusatzleistungen, da auch diese Leistung zunächst mit dem ungeeigneten Material ausgeführt werden sollte. Der Auftragnehmer stellt zudem fest, dass das Leistungsverzeichnis vom technisch regelkonformen und durch den Auftraggeber beschriebenen Bausoll abweicht. Trotz entsprechender persönlicher und schriftlicher Hinweise übergeht der Auftraggeber aber auch diesen Klärungsbedarf. Die aus fachlicher Sicht berechtigten Bedenken und Behinderungsanzeigen des beauftragten Unternehmens werden nicht ernsthaft berücksichtigt.

Vielmehr stuft der Auftraggeber das Handeln des Auftragnehmers als Leistungsverweigerung ein. Die Lage spitzt sich zu und letztlich werden, um die Eskalation perfekt zu machen, kleinere Mängel an den bereits erbrachten Leistungen als Kündigungsgrund deklariert. Der gesamte Bauvertrag wird aus Sicht des Auftraggebers aus wichtigem Grund gekündigt. Der Auftragnehmer sieht dies selbstverständlich anders und geht von einer freien Kündigung aus.

Das vermeidbare Ende: Der Fall wird vor Gericht entschieden…

 

WAS IST WIRKLICH PASSIERT?

Bei genauer Betrachtung haben in diesem Beispiel nicht die eigentlichen Bauablaufstörungen zur Kündigung geführt. Vielmehr sorgten ganz andere Faktoren für die Eskalation. Eine mangelhafte Planung war der Auslöser des Problems. Im Folgenden gab es dann zu wenig Kommunikation zwischen den Beteiligten, die Bauleitung reagierte nicht kompetent auf die Einwände des Unternehmens und alle Beteiligten schützten vor allem ihre persönlichen Interessen. Statt sich auf das Wesentliche zu konzentrieren und die Probleme objektiv und ergebnisorientiert zu lösen, gab es nur kleinteiliges Gerangel um Verantwortlichkeiten.

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