VOB-KÜNDIGUNG
…das müssen Sie beachten, wenn der gestörte Bauablauf eskaliert und zu einer VOB-Kündigung führt.
URSACHEN UND ERFAHRUNGEN AUS DER PRAXIS
Probleme sind auf einer Baustelle nichts Außergewöhnliches. Wenn es dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer jedoch nicht gelingt, sich auf eine pragmatische Lösung zu einigen, dann kann eine Bauablaufstörung im äußersten Fall zur Kündigung des Vertrags führen. Die so genannte VOB-Kündigung ist geregelt in § 8 und § 9 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B (kurz: VOB/B). Auf dieser Themenseite informieren wir über die Regeln der Kündigung. Vor allem aber wollen wir mit Beispielen aus der Praxis der Frage auf den Grund gehen, welche Ursachen zur Eskalation eines gestörten Bauablaufs führen.
Die OVER DACH GmbH mit Sitz in Kerpen ist spezialisiert auf das Management von Bauablaufstörungen in den Bereichen Dachabdichtung, Fassaden und Bauwerksabdichtung. Wenn Sie Ihrem Auftragnehmer oder Nachunternehmer kündigen wollen oder dies bereits getan haben, dann sprechen Sie mit uns. OVER DACH übernimmt die restlichen Arbeiten und minimiert die Folgen einer bereits eingetretenen Bauablaufstörung. Wir treten flexibel in laufende Ausführungen ein, moderieren zwischen beiden Parteien und bieten kompetente technische und planerische Beratung.
Sie sind Bauherr oder Generalunternehmer und suchen einen kompetenten Partner, der die Auswirkungen einer Bauablaufstörung minimiert? Dann nehmen Sie am besten noch heute mit uns Kontakt auf. Wir, von der OVER DACH GmbH, sind Ihre Fullservice-Experten für die gesamte Dach- und Fassadentechnik in ganz NRW und bei Bedarf auch bundesweit für Sie zur Stelle.